Geschichte

Die Korporationen sind, nebst dem Kanton, die ältesten öffentlich-rechtlichen Körperschaften. Im ältesten bekannten Urteil des Fünfzehnergerichtes von Unterwalden ob dem Kernwald vom 8. Juni 1390 ist erstmals die Rede von Korporationen in Sarnen.

Der Ursprung der Korporation Freiteil ist im übersaarten Talboden am Nordende des Sarnersees, im sogenannten freien Teil, zu finden. Sie kultivierte das von der grossen Melchaa häufig übersaarte Land zu nutzbringenden Landwirtschaftsflächen. Der Talboden von Sarnen war im Jahre 1468 mit wenigen Ausnahmen Eigentum des «Frytheils». Durch weitsichtige und grosszügige Bodenpolitik wurde im Laufe der Jahrhunderte der Übergang zu staatlichem-, kirchlichem- und Privateigentum ermöglicht.

Während sich in den Korporationen Schwendi, Kägiswil und Ramersberg die alte Bezeichnung «Teilsame» bis in die neuere Zeit erhalten hat, nannten sich die Dorfleute von Sarnen schon seit dem 15. Jahrhundert «Freiteiler». Diese heute noch gültige Bezeichnung soll daher kommen, dass die Dorfleute von Sarnen den Talboden damals dichter besiedeln wollten und daher Niederlassungswilligen ein freies Wohnrecht gaben.

Die Teilsamen organisierten in ihren Teilen seit altersher die Rodung und Bewirtschaftung der gemeinschaftlichen Allmenden, Wälder und Alpen. Die Regeln dazu wurden schon sehr früh in einem Grundgesetz, im sog. Einung festgehalten.

Seit jeher waren die 4 Teilsamen im Chilchgang Sarnen zusammengeschlossen, weil es nur in Sarnen einen Pfarrer gab. Die Pfarreien Stalden und Kägiswil entstanden erst 1971. Die Aufgaben des Chilchgangs lagen hauptsächlich im Bau und Unterhalt der Pfarrkirche und der Pfrundhäuser in Sarnen, daneben im Unterhalt von einigen Wegen und Brücken (z.B. der Schwibbogen an der Rütistrasse, 1757 erbaut, 1951 abgebrochen). Zur Abrechnung traf man sich mindestens einmal jährlich zum sogenannten Chilchgang. 

Über die damalige Kostenverteilung staunen wir heute. Gemäss Urteil des Geschworenen-Gerichtes musste die Teilsame Schwendi jeweils die Hälfte der Kosten tragen, die Teilsamen Kägiswil, Ramersberg und der Freiteil Sarnen zusammen die andere Hälfte. Diese Aufteilung erklärt sich dadurch, dass die Schwendi über Jahrhunderte viel mehr landwirtschaftliche Nutzfläche und entsprechend auch viel mehr Einwohner hatte als die übrigen drei Teile. Der Talboden von Sarnen konnte wegen den häufigen Übersaarungen durch die Melchaa und den Überschwemmungen durch die Sarneraa nur beschränkt genutzt werden. Die Vertreter der vier Korporationen von Sarnen treffen sich übrigens bis heute zweimal jährlich zum Chilchgang. Dabei wird gegenseitig über wichtige Geschäfte orientiert, man behandelt gemeinsame Projekte, macht Besichtigungen und pflegt die Geselligkeit.

Im letzten Jahrtausend prägten die Korporationen von Sarnen (Freiteil, Schwendi, Kägiswil und Ramersberg) das öffentliche Leben. Sie befassten sich mit dem Fürsorge- und Vormundschaftswesen, der Feuer- und Baupolizei, bezahlten den «Landjäger» und bewilligten ab und zu auch Eheschliessungen. Im Jahre 1848 wurde in der Bundesverfassung festgelegt, dass die öffentlichen Aufgaben von den Korporationen an neu zu schaffende Einwohnergemeinden überzugehen haben. Dadurch wurden die Korporationen entlastet und für neue Tätigkeiten frei.

Die Korporation Freiteil zählt heute ca. 250 stimmberechtigte Personen. Ihr gehören die Geschlechter Abegg, Dillier, Heymann, Imfeld, Omlin, Seiler, Stockmann und Wirz an. Im Rahmen der gesetzlichen Gleichstellung von Mann und Frau wird das Freiteilbürgerrecht auch an die Ehegatten von Freiteilerinnen und an deren Kinder vererbt. Für den Erwerb des Freiteilbürgerrechts sind das Schweizerbürgerrecht und der Wohnsitz innerhalb der Gemeinde Sarnen erforderlich.