Freiteilversammlung

Die Freiteilversammlung ist das oberste Organ des Freiteils. Stimmberechtigt sind Freiteilerinnen und Freiteiler mit dem Erreichen des 18. Altersjahres. Die ordentliche Versammlung findet jährlich im ersten Halbjahr statt, ausserordentliche Versammlungen je nach Bedarf.

In die Kompetenz der Versammlung fallen u.a.

  • die Genehmigung des Jahresberichtes und der Jahresrechnung
  • die Wahl des Freiteilrates, des Präsidiums und der Rechnungsprüfungskommission
  • die Genehmigung von Grundstückkäufen und –verkäufen sowie Baurechtsverträgen
  • die Beschlussfassungen über Bauvorhaben usw.